250 Euro Bußgeld bei Missachtung

FFP2-Masken-Pflicht gilt ab heute

18.01.2021

Und wieder eine Verschärfung der Corona-Regeln: ab heute gilt in ganz Bayern eine FFP2-Maskenpflicht. Das Tragen von hochgezogenen Schals, Halstüchern aber auch der klassischen Mund-Nasen-Maske reicht damit nicht mehr aus. Ausgenommen nicht von der Regel lediglich Kinder bis zum Alter von 15 Jahren und Gottesdienstbesucher. 

Die FFP2 Maske schützt - wenn sie richtig getragen wird - wegen ihrer stärkeren Filterwirkung, besser vor der Übertragung des Corona-Virus.

Wer ab heute in Bussen und der Bahn, beim Einkaufen aber auch in Arztpraxen, auf Wochenmärkten oder beim Physiotherapeuten mit einer herkömmlichen Maske angetroffen wird, riskiert zunächst eine „mündliche Verwarnung“.

Bis zum 24. Januar läuft eine Kulanzwoche, in welcher noch keine Bußgelder verhängt werden. Erst ab dem 24. Januar werden Verstöße gegen die neue Verordnung mit Geldstrafe in Höhe von 250 Euro geahndet. 

Das die Preise für derartige Masken durch den Beschluss der bayerischen Staatsregierung in die Höhe schnellen war klar. Zudem ist fraglich, ob überhaupt alle Bürger Bayerns (und 8 Millionen Menschen) mit FFP2-Masken ausgestattet werden können.

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