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Bilanz einer Nacht: 2 Autofahrer und 4 Scooter Fahrer betrunken erwischt

08.08.2021

Alle Hände voll zu tun hatten die Ingolstädter Ordnungshüter über das Wochenende. Vor allen Dingen alkoholisierte Auto- und E-Scooter-Fahrer hielten die Beamten der Polizeiinspektion Ingolstadt auf Trab.

Zunächst fiel einer Streife gegen Mitternacht ein 47-jähriger Autofahrer in der Richard-Wagner-Straße auf. Der Mann wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen und in dessen Verlauf Alkoholgeruch bei dem Rumänen festgestellt. 1,3 Promille zeigte schließlich der Alkomat, so dass der Mann direkt seinen Führerschein abgeben musste.

Nur rund eine halbe Stunde später trug sich der erste E-Scooter-Fahrer in die lange Liste der Alkoholverstöße ein. Der 18-jährige war in der Wagnerwirtsgasse unterwegs und so betrunken, dass er noch vor der Kontrolle und ohne Fremdbeteiligung stürzte. Verletzt wurde der junge Ingolstädter nicht, „schaffte“ es aber beim anschließenden Test immerhin auf 1,4 Promille. Auch ihn erwartet eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.

Scheinbar hatten die Ingolstädter in dieser Nacht ordentlich Durst, denn wieder nur eine halbe Stunde später musste ein 49-jähriger Fahrer eines Audi zum Alkotest antreten. Der Mann aus dem Landkreis Eichstätt war aufgrund seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen und in der Jahnstraße kontrolliert worden. Sein Wert: 1,3 Promille, sein Pech: Führerschein weg.

Wieder nur 30 Minuten später war der nächste E-Scooter-Fahrer an der Reihe. Der 29-jährige Mann wurde in der Heydeckstraße kontrolliert und hatte 1,1 Promille in der Atemluft.

Nachdem kurz nach 3 Uhr erneut ein E-Scooter angehalten wurde und der Fahrer beim obligatorischen Test auf knapp 1 Promille hatte, kam die folgenschwerste Kontrolle der Nacht.

Erneut fiel ein E-Scooter auf und wurde gegen 4.50 Uhr in der Schrannenstraße kontrolliert. Der 37-jährige Lenker des Zweirades ahnte schon, dass dies nicht problemlos für ihn ausgehen wird und versuchte zu Fuß zu flüchten.

Allerdings kam der Deutsch-Kasache, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, nicht weit und wurde schnell eingeholt. Der Grund für seine Flucht war auch gleich gefunden. Gegen den Mann lag ein sogenannter Vollstreckungshaftbefehl vor, da er eine Geldstraße im vierstelligen Bereich bislang nicht bezahlt hatte.

Da auch E-Scooter nicht im alkoholisierten Zustand gefahren werden dürfen und ab einem Wert von 1,1 Promille eine Straftat vorliegt, müssen sich alle 5 Verkehrsteilnehmer auf ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr einstellen.

Die Polizei warnt auch deswegen davor, die Zweiräder unter dem Einfluss von Alkohol zu benutzen. Bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ist ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro fällig. Zudem gilt für Führerschein-Neulinge und Personen unter 21 Jahren ein grundsätzliches Alkoholverbot beim Führen von sog. Elektro-Kleinstfahrzeugen (E-Scooter).

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