Kontaktbeschränkungen, Distanzunterricht und mehr

Diese Corona-Regeln gelten ab heute

11.01.2021

Seit heute gilt wieder eine Verschärfung der Corona-Regeln. Wir haben eine Übersicht für euch, was ab diesem Montag zu beachten ist.

 

Kontaktbeschränkungen

Die wohl härteste Einschränkung sind die neuen Kontaktbeschränkungen. Seit heute dürfen sich sowohl drinnen wie auch draußen nur noch 1 Haushalt mit maximal 1 weiteren Person aus einem fremden Haushalt treffen.

Besonders hart: das gilt auch für Kinder ab 4 Jahren. Bis einschließlich 3 Jahren sind Kinder von dieser Regelung ausgenommen.

Ausnahme: Die Beschränkungen gelten nicht, wenn es um die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes geht

 

Schulen und Kindergärten

Distanzunterricht wird es mindestens bis 31. Januar nicht nur an den Schulen in der Region Ingolstadt geben. Bayernweit wird auf den Präsenzunterricht verzichtet und die Kinder werden via Videokonferenz oder anderen Mitteln unterrichtet.

Eine Notbetreuung gibt es für Schüler bis zur 6. Klasse und für Kinder und Jugendliche, welche eine Förderschule besuchen.

Auch Kindergärten bleiben bis 31. Januar geschlossen. Eine Notbetreuung soll es auch für diejenigen Kindergartenkinder geben, bei welchen die Eltern die Betreuung nicht übernehmen können.

Die Weihnachtsferien werden ausdrücklich nicht verlängert, die Faschingsferien fallen aus.

 

Bewegungsradius


Sobald eine Sieben-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr vorliegt, tritt eine Begrenzung der Bewegungsfreiheit in Kraft. Sofern die Inzidenz über 200 liegt, darf man sich nur innerhalb eines 15 Kilometer Radius um seinen Gemeindegrenze bewegen.

Dies gilt ausschließlich um touristische Ausflüge einzugrenzen. Das Einkaufen, der Besuch von Verwandten und Lebensgefährten sowie der Weg zur Arbeit ist davon nicht betroffen.

 

Online einkaufen - „Offline“ abholen

Seit dem 11. Januar ist das Online-Einkaufen in Läden möglich, welche aufgrund des Lockdowns geschlossen sind, aber im Internet Waren verkaufen.

Die Bestellung muss online oder via Telefon getätigt werden und kann dann, unter Einhaltung der bestehenden Hygienemaßnahmen vor Ort abgeholt werden.

 

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr bleibt wie bisher bestehen.

 

Reiserückkehrer

Auch hier gibt es keine Veränderung der bisherigen Regel. Wer nach Deutschland einreist, der muss einen Corona-Test vorzeigen, welcher maximal 48 Stunden alt sein darf.

Im Anschluss erfolgt eine Quarantäne, welche verkürzt werden kann, wenn man frühestens 5 Tage nach der Einreise einen weiteren Test macht und dieser negativ ausfällt.

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