<p style="text-align:justify">Der Barthelmarkt zählt zu den beliebtesten Volksfesten in der gesamten <a href="http://www.regioningolstadt.com" tabindex="-1">Region Ingolstadt</a> und hätte morgen, am Freitag den 27. August in Oberstimm beginnen sollen. </p> <p style="text-align:justify">Aufgrund von <a href="https://regioningolstadt.com/news/das-ist-der-aktuelle-stand-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus-in-der-region-ingolstadt_id13218" tabindex="-1">Corona</a> wurden allerdings sämtliche Großveranstaltungen bis zum 31.10. untersagt und somit gilt für den Barthelmarkt 2020 das Gleiche, wie für jedes andere Volksfest im Freistaat - er wurde abgesagt. </p> <p style="text-align:justify">Da jedoch Privatinitiativen vor allen Dingen über soziale Medien wie <a href="http://www.facebook.de" tabindex="-1">Facebook</a> zum "privaten Barthelmarkt" aufgerufen haben, sah sich die Ingolstädter Polizei und der Markt Manching zum Handeln gezwungen. </p> <p style="text-align:justify">So wurden sämtliche private Feiern, welche am Barthelmarkt-Wochenende auf dem Festgelände in Oberstimm stattfinden sollten untersagt, da aufgrund der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Abstandsregeln, Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen und Anlagen) entsprechende Feiern nicht möglich sind. </p> <p style="text-align:justify">Entsprechend geht aus dem Bericht der Behörde hervor, dass zum Schutze der Bevölkerung in gegenseitiger Absprache zwischen dem Markt Manching und der Polizeiinspektion Ingolstadt verfügt wurde, das Festgelände zu sperren.</p> <p style="text-align:justify">Diese Sperre beginnt am 27.08.2020, 17.00 Uhr und dauert bis 31.08.2020, 24.00 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Betreten des Festgeländes einschließlich der Parkplatzflächen bei der Feuerwehr, Rennwiese, dem sog. „Winter-Parkplatz“, sowie diverser anliegender Bereiche verboten. Die Bereiche werden mittels Bauzäunen abgesperrt.</p> <p style="text-align:justify">Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird durch einen Sicherheitsdienst und durch die Polizeiinspektion Ingolstadt überwacht.</p> <p style="text-align:justify">Zuwiderhandlung stellen Ordnungswidrigkeiten nach der 6. BayIfSMV und dem LStVG dar und werden mit Bußgeld geahndet.</p> <p style="text-align:justify">Es ergeht daher der dringende Appell an die Bevölkerung, das Betretungsverbot zum Wohle aller zu beachten und auf den Besuch des Barthelmarktgeländes und des Umfeldes zu verzichten.</p>